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ABO-BEDINGUNGEN DER OÖ. THEATER UND ORCHESTER GMBH

ALLGEMEIN

Ein Abonnement gilt, sofern nicht anders festgelegt, für die Dauer eines Spieljahres. Als ein Spieljahr bzw. eine Spielzeit im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt der Zeitraum jeweils zwischen 1. September und 31. August.


Der Abonnentenausweis ist frei übertragbar, für unbesuchte Vorstellungen kann jedoch kein Ersatz geleistet werden. Änderungen des Abonnementplans bleiben dem Theaterunternehmer der TOG vorbehalten. Die Kartenpreise für Abonnements sind im Jahresheft oder in speziellen Publikationen zu einem oder mehreren Abos bzw. im Internet (www.landestheater-linz.at) publiziert. Für Abonnenten gelten im Übrigen die auf sie anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TOG.


TERMINTAUSCH

Abonnenten haben einmal pro Spielzeit die Möglichkeit, einen Termintausch innerhalb des gekauften Abonnements und innerhalb derselben Preisgruppe vorzunehmen. Ein Termintausch ist bis spätestens sieben Tage vor dem zu tauschenden Termin dem Abo-Service bekannt zu geben. Im Falle eines Termintausches garantiert die TOG jedoch nicht für die Verfügbarkeit derselben Sitzplätze bzw. der gleichen Sitzplatzkategorie, wie sie im Rahmen des Abos erworben wurden. Die Mitarbeiter im Abo-Service bemühen sich aber, die bestmöglichen Sitzplätze in der jeweiligen Preisgruppe zur Verfügung zu stellen.


WAHLABO

Ein Wahlabonnement ist eine spezielle Form eines nicht an bestimmte Termine gebundenen Abonnements, mit dem der Inhaber Art und Datum der Vorstellungen des Landestheaters Linz und des Konzertzyklus des Bruckner Orchesters Linz im Brucknerhaus innerhalb einer Spielzeit (1. September bis 31. August des Folgejahres) frei wählen kann (ausgenommen Gastspiele und von der Direktion festgelegte Vorstellungen).

Das Wahlabonnement berechtigt, entweder bis zu zehnmal als Einzelperson eine Vorstellung zu besuchen oder bis zu fünfmal zu zweit. Das Single-Wahlabonnement berechtigt, sechsmal als Einzelperson eine Vorstellung zu besuchen. Das Wahlabonnement ist frei übertragbar. Für innerhalb der Spielzeit nicht besuchte Vorstellungen kann kein Ersatz geleistet werden.


VERLÄNGERUNG UND KÜNDIGUNG

Für die Abonnements einer Spielzeit gilt: Ein Abonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 31. Mai der jeweiligen Spielzeit für die darauffolgende Spielzeit vom Abonnenten oder von der TOG schriftlich (per Post/Datum des Poststempels oder E-Mail) gekündigt wird.

Ausgenommen von der automatischen Verlängerung sind:

Weihnachtsgeschenk- und das Frühjahrs-Schnupperabonnement

Familienabonnements (Kuscheltierkonzert-Abo, Topolina-Abo, Albertos Abenteuer-Abo, Bühnenstarter:innen-Abo, Bühnenkenner:innen-Abo, Abo Acht Aufwärts)

Eine vorzeitige Kündigung oder Änderung eines Abos bzw. der TopCard/TopCard+, KultCard und der TheaterCard während der laufenden Spielzeit ist nicht möglich. Weiters behält sich die TOG vor, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Zahlungsrückstand oder missbräuchlicher Verwendung, auch zu einem anderen Zeitpunkt außerordentlich zu kündigen.


ÄNDERUNGEN ZU ABONNEMENTS

Für die Abonnements einer Spielzeit gilt: Änderungswünsche - sei es die Abonnementreihe oder den Platz betreffend – können schriftlich (z. B. mit der Bestellkarte im Abo- und Service-Heft oder per E-Mail) bis zum 31. Mai der jeweiligen Spielzeit für die darauffolgende Spielzeit bekanntgegeben werden.

Etwaige Änderungen des Abospielplans bleiben der TOG vorbehalten.


ABO-AUSWEIS

Der Abo-Ausweis wird inkl. Rechnung im Juli zugesandt. Im Fall, dass der zugesandte Abo-Ausweis auf Grund der Nichtübernahme durch den/die Abo-Inhaber:in retourniert wird, liegt dieser beim Abo-Service zur persönlichen Abholung bereit.


ZAHLUNGSWEISE

Für die Abonnements gilt: Der Abonnementpreis ist sofort nach Erhalt des Abonnementausweises zu zahlen.

Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung des Betrages auf das Konto der OÖ Theater und Orchester GmbH, Landestheater Linz bei der Allgemeinen Sparkasse Linz, IBAN AT58 20320 00000 237471 und BIC ASPKAT2L.


DATENSCHUTZ

Sämtliche erhobenen persönlichen Daten werden ausschließlich zu Ihrer individuellen Betreuung und der Unterbreitung von Serviceangeboten wie z. B. Vorstellungskarten gespeichert. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.


FREUNDSCHAFTSWERBUNG

Die Abo-Werbeaktion gilt für die Werbung von Abonnenten für alle im Abo- und Serviceheft angeführten Abonnements der jeweiligen Spielzeit sowie für alle in der Broschüre „Landabonnement“ vorgestellten Landabonnements.

Ausgenommen sind:

Familien-Abos (Kuscheltierkonzert-Abo, Topolina-Abo, Albertos Abenteuer-Abo, Bühnenstarter:in-Abo, Bühnenkenner:in-Abo, Abo Acht Aufwärts), TopCard, TopCard+, KultCard, TheaterCard und gesondert von der Direktion festgelegte Abos.


RECHTSNACHFOLGE

Ändert sich die Rechtsform der TOG, so tritt die TOG in seiner neuen Rechtsform in alle Rechte und Pflichten bestehender Abo-Verträge ein. Der Theaterunternehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abonnementbedingungen zu ändern.


Stand: August 2023



CARD-BEDINGUNGEN DER OÖ THEATER UND ORCHSTER GMBH

TOPCARD/TOPCARD+

Die TopCard und die TopCard+ ermöglichen den Erwerb von Eintrittskarten für alle Vorstellungen einer Spielzeit (1. September bis 31. August des Folgejahres) des Landestheaters Linz und des Konzertzyklus des Bruckner Orchesters Linz im Brucknerhaus um 50 % des Normalpreises. Ausgenommen davon sind: Premieren, Gastspiele, Kinder- und Jugendstücke (Preise S) und von der Direktion festgelegte Vorstellungen.

Die TopCard ist gültig für eine Karte je Vorstellung. Die TopCard+ ist gültig für zwei Karten je Vorstellung; Beide Cards sind nicht übertragbar.

TopCard und TopCard+ verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 31. Mai der jeweiligen Spielzeit für die nächste Spielzeit vom Inhaber der Card oder von der TOG schriftlich (per Post/Datum des Poststempels oder E-Mail) gekündigt werden.

Darüber hinaus gelten die anwendbaren Bestimmungen der Abonnementbedingungen, vor allem hinsichtlich der Kündigung und Änderung.


KULTCARD

Mit der KultCard können fünf Vorstellungen nach Wahl im Großen Saal Musiktheater (Platzgruppe 2), im Schauspielhaus und in den Kammerspielen (Platzgruppe 1), in der BlackBox, der BlackBox Lounge, der FoyerBühne Musiktheater, der Studiobühne, im Unteren Vestibül und des Konzertzyklus des Bruckner Orchesters Linz im Brucknerhaus besucht werden (ausgenommen Gastspiele und von der Direktion festgelegte Vorstellungen).

Die KultCard ist nicht übertragbar und ist ausschließlich für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre erhältlich. Aus diesem Grund ist die Angabe und der Nachweis des Geburtsdatums notwendig. Pro Person kann max. eine KultCard gekauft werden, und pro Vorstellung kann max. eine Karte gebucht werden.

Preis: 35,00: Für jede weitere Vorstellung beträgt der Preis € 7,00.

Die Gültigkeit der KultCard erstreckt sich über eine gesamte Spielzeit (1. September bis 31. August des Folgejahres) und verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 31. Mai eines Jahres für die darauffolgende Spielzeit schriftlich (per Post/Datum des Poststempels oder E-Mail) gekündigt wird.

Darüber hinaus gelten die anwendbaren Bestimmungen der Abonnementbedingungen, vor allem hinsichtlich der Kündigung und Änderung.


THEATERCARD

Die Theatercard ist die kostenlose Stammkundenkarte des Landestheaters Linz für Theaterbesucher:innen.

Als Willkommensgeschenk gibt es einen Theatergutschein im Wert von € 5,00. Zusätzlich gibt es einen Jahresbonus von 3 % bei Umsatz bis € 100,00 und 5 % bei Umsatz ab € 100,00. Die Gutschrift der Umsätze - von Eintrittskarten und Verkaufsartikeln (vorbehaltlich ausgewählter Gastspiele und von der Direktion festgelegte Vorstellungen) - wird zum 31. August jeden Jahres abgerechnet und ist spätestens bis zum Ende der darauffolgenden Spielzeit einzulösen. Willkommensgutschein und Gutschrift sind nur auf Einzelkarten einlösbar. Die Anzahl der zu erwerbenden Eintrittskarten ist unbeschränkt. Die TheaterCard ist nicht übertragbar. Sie ist entsprechend ihrem Aufdruck befristet und verlängert sich automatisch um drei Jahre, wenn sie nicht bis zum 31. Mai eines Jahres vor Ablauf der jeweiligen Gültigkeit schriftlich (per Post/Datum des Poststempels oder E-Mail) gekündigt wird. Mit dem Kauf eines Abonnements erlischt die Gültigkeit der TheaterCard automatisch.

Darüber hinaus gelten die anwendbaren Bestimmungen der Abonnementbedingungen, vor allem hinsichtlich der Kündigung und Änderung.


Stand: August 2023