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Geschäftsbedingungen der OÖ. Theater und Orchester Gmbh

Im folgenden finden sich die Geschäftsbedingungen der OÖ. Theater und Orchester GmbH. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden auch Gesonderte Geschäftsbedinungen in Hinblick auf die aktuelle vorherrschende COVID-19-Pandemie erstellt.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN KARTENVERTRIEB DER OÖ. THEATER UND ORCHESTER GMBH


1. GELTUNGSBEREICH

Der Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauf (AGB) der Oö. Theater und Orchester GmbH (nachfolgend TOG) erstreckt sich auf den gesamten Vertrieb für Veranstaltungen in allen Spielstätten sowie auf alle Vorstellungen, für die die TOG Eintrittskarten verkauft. Sie sind somit integraler Bestandteil aller Rechtsgeschäfte zwischen Kund*innen und der TOG. Mit dem Erwerb und Besitz einer Eintrittskarte akzeptiert der/die Besucher*in die jeweils geltende Hausordnung. Im Falle der Weitergabe erworbener Eintrittskarten an Dritte durch den/die Käufer*in obliegt es diesem bzw. dem/der jeweils vorangegangenen Inhaber*in auf die Gültigkeit dieser AGB hinzuweisen.


2. EINTRITTSKARTENPREISE


Es gelten die in den jeweiligen Drucksorten und im Internet (www.landestheater-linz.at) publizierten Preise. Die Eintrittspreise in Euro beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene USt. Die TOG behält sich vor, abweichend Eintrittspreise festzulegen, insbesondere wenn es sich um Vorstellungen außerhalb des regulären Spielplans handelt bzw. für Gruppen, Sonderkontingente, geschlossene Vorstellungen und dgl.


Ermäßigte Karten können nur dann erworben werden, wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt und diese entsprechend nachgewiesen wird (z. B. Lichtbildausweis). Ein Anspruch auf ermäßigte Karten, auf bestimmte Karten oder Platzgruppen besteht nicht. Bei unberechtigter Inanspruchnahme einer Ermäßigung wird die Differenz auf den vollen Kartenpreis eingehoben bzw. behält sich die TOG das Recht vor den/die Besucher*in der Vorstellung zu verweisen – in diesem Fall findet keine Rückerstattung des Kaufpreises statt.


Die Preisgestaltung der Abonnements (Fest-, Wahl- und Sonder-Abonnements) richtet sich nach den gültigen Abo-Bedingungen der TOG (https://www.landestheater-linz.at/abonnements/abo-bedingungen).


3. EINTRITTSKARTENERWERB


Die TOG ist bemüht, allen Interessent*innen den bestmöglichen Service beim Erwerb der Karten zu bieten. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf den Erwerb oder die Reservierung von Karten für Vorstellungen und sonstige Veranstaltungen der TOG. Nur durch eine vollständige Bezahlung der gekauften Karte wird diese gültig und berechtigt zum Zutritt zur jeweiligen Vorstellung. Es darf nur der auf der Eintrittskarte angegebene Platz eingenommen werden.


Die TOG behält sich das Recht vor, Personen, die den geordneten Kartenverkauf oder andere Personen bzw. Besucher*innen stören oder der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Kassenpersonals zuwiderhandeln, den Erwerb von Karten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.


Details zu Kontakt, Öffnungszeiten des Kartenservice und Produkten usw. entnehmen Sie bitte dem Abo & Serviceheft bzw. der Website www.landestheater-linz.at.


4. PERSONALISIEREN DER EINTRITTSKARTEN


Von den Käufer*innen werden Daten erfasst, die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Es werden sohin Kontaktdaten der Käufer*innen (Name, E-Mail, postalische Adresse, Telefonnummer) erfasst, sofern nicht bereits ein Kundenkonto besteht. Ein sogenannter Anonym-Verkauf ohne Erfassung des/der Käufer*in ist nicht möglich.


5. BEZAHLUNG


Die Bezahlung der Karten erfolgt bei Onlinekauf per Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express, Diners/Discover und JCB), per Sofortüberweisung, Apple Pay oder PayPal. Die Online-Buchung wird elektronisch automatisch bestätigt und per E-Mail zugestellt.


Die Bezahlung der Karten erfolgt bei Kauf an den Kartenkassen in bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte (Mastercard, VISA, American Express, Diners/Discover und JCB).


Die Bezahlung der Karten erfolgt bei telefonischem Verkauf per Kreditkarte oder per Rechnung.


Das Zahlungsziel ist sofort nach Erhalt. Karten werden elektronisch per E-Mail zugestellt. Eintrittskarten, für die ein Postversand oder eine Zahlung auf Ziel gewünscht ist, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr.


Eine Reservierung von Karten (ohne Bezahlung im Voraus) ist möglich. Reservierungen werden bis zu längstens 2 Wochen nach Tätigung aufrechterhalten. Erfolgt in dieser Zeit kein Kauf, gilt die Reservierung automatisch als storniert und die Karten gehen in den allgemeinen freien Verkauf. Ab 2 Wochen vor dem Vorstellungstermin sind keine Reservierungen mehr möglich.


Kartenkäufe sind in jeder Form verbindlich. Der Kauf bei Bezahlung mit Kreditkarte kommt nur zustande, wenn der Kaufpreis von der Kreditkartengesellschaft autorisiert wird.


6. RÜCKNAHME BZW. ERSATZLEISTUNG FÜR EINTRITTSKARTEN


Gekaufte Karten werden nicht umgetauscht, der Kaufpreis nicht rückerstattet. Ein Ersatz für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Karten oder verlorene Karten kann nicht geleistet werden. Ein Rücktritt vom Vertragsverhältnis ist nur unter den gesetzlichen Bestimmungen möglich.

Termintäusche im Rahmen von Abonnements unterliegen den gültigen Abo-Bedingungen der TOG (https://www.landestheater-linz.at/abonnements/abo-bedingungen).


7. AUSFALL ODER ÄNDERUNG VON VORSTELLUNGEN


Die TOG behält sich grundsätzlich vor, Vorstellungsdaten bzw. Vorstellungen zu ändern oder abzusagen sofern zwingende Gründe vorliegen, beispielsweise Darsteller*innen aus Krankheitsgründen nicht auftreten können oder betriebstechnische Gründe.


Wird anstelle der Vorstellung, für die die Eintrittskarte gekauft wurde, eine andere gespielt, so kann mit dieser Eintrittskarte die geänderte Vorstellung besucht werden. Bereits gekaufte Eintrittskarten werden jedoch auf Wunsch im Kartenservice auch gegen eine Eintrittskarte für die ursprünglich vorgesehene Vorstellung zu einem anderen Termin umgetauscht oder aber gänzlich zurückgenommen (keine Barablöse). Voraussetzung dafür ist im Falle einer gedruckten Karte die Unversehrtheit des Abrisses (gilt nicht für Print@Home- bzw. elektronische Tickets). Es gilt hierfür eine Frist von 7 Tagen beginnend mit dem Vorstellungsdatum. Es erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto oder Ausgabe eines Gutscheins. Kurzfristige zeitliche Verschiebungen des Vorstellungsbeginns berechtigen nicht zur Rückgabe der erworbenen Karten. Ein Recht auf Rückgabe bzw. Minderung des Kaufpreises besteht, worauf klarstellend hingewiesen wird, bei einer Änderung der Besetzung nicht.


Ausgenommen von diesen Regelungen sind Abonnements, wobei Abonnenten hier den einmal jährlich möglichen Termintausch in Anspruch nehmen können. Weiters besteht keine Möglichkeit der Rückgabe für Eintrittskarten, die über Gewinnspiele bzw. Kooperationspartner der TOG ausgegeben wurden (z.B. Sponsorenkarten ua.).


Muss eine Vorstellung aus welchen Gründen auch immer abgebrochen werden, und ist zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung (reine Spielzeit) gespielt, so werden von der TOG eine Ersatzvorstellung oder Ersatztermine angeboten. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Eintrittspreis dem Kundenkonto gutgeschrieben oder ein Gutschein ausgegeben.


Im Falle einer Freiluftveranstaltung ist vom Besucher selbst Vorsorge zu treffen, sich vor Witterungs- und Temperatureinflüssen zu schützen. Wir weisen darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei Regen gespielt wird. Wir empfehlen unseren Gästen daher, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben. Wir bitten die Besucher auf Regenschirme zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen. Es kann auch zur Verzögerung des Beginns kommen.


Die TOG behält sich vor, dem Wetter entsprechend, eine Freiluftveranstaltung – wenn möglich – in einen Ersatzspielort zu verlegen. Da von einer Verschiedenheit zwischen der Spielstätte der Freiluftveranstaltung und des Ersatzspielortes auszugehen ist, kann eine nebeneinanderliegende Platzierung nicht gewährleistet werden bzw. der Platz in Reihe und räumlicher Positionierung zur Spielstätte der Freiluftveranstaltung variieren. Ebenso können maximal zulässige Besucherzahlen der Spielstätte der Freiluftveranstaltung und der Ersatzspielstätte variieren. Bei verlegten Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Ticketpreises.


Ein Ausfall von Über- bzw. Untertitelungssystemen an den Spielstätten – die grundlegend keine Geschäftsgrundlage des Kartenkaufs darstellen – begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Kartenpreises.

Grundsätzlich obliegt es dem/der Käufer*in sich am Vorstellungstag über etwaige Änderungen auf der Website der TOG bzw. mittels telefonischer Nachfrage im Kartenservice zu informieren.


8. ONLINE KARTENKAUF


Zum Erwerb einer Karte oder eines Abonnements muss sich der/die Besucher*in mit seinen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) auf der Website der TOG registrieren und es wird ein Benutzerprofil erstellt. Die TOG verarbeitet die angegebenen Daten im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung und Kundenbetreuung. Kundendaten werden nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Ein Kartenerwerb ohne Bekanntgabe von personenbezogenen Daten ist nicht möglich, auch nicht infolge eines direkten Kaufs an den Kartenkassen und mit sofortiger Bezahlung. Weiterführende Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.landestheater-linz.at oder können auch ggfls. per Post angefordert werden. Der/die Datenschutzbeauftragte der TOG steht für weitere Auskünfte gerne unter tog.dsb@tog.cc zur Verfügung.


9. WIDERRUFSRECHT


Für alle Eintrittskarten, die online, per E-Mail oder per Telefon erworben worden sind, besteht kein Widerrufsrecht, sofern für die Veranstaltung (Vorstellung) ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist (Ausschluss des Widerrufsrechts gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG).


Im Falle des Erwerbs eines Wahl-Abonnements, bei welchem die Veranstaltungen (Vorstellungen) nicht feststehen, bzw. eines Gutscheins online, per E-Mail oder per Telefon kann ein/e Erwerber*in – Status eines Verbrauchers vorausgesetzt – binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertragsabschluss widerrufen. Er kann dazu das untenstehende Muster-Widerrufsformulars verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Dieses Rücktrittsrecht erlischt, sollte innerhalb der Frist von vierzehn Tagen ein Wahlabonnement bzw. ein Gutschein gänzlich oder teilweise eingelöst und auf diesem Wege Eintrittskarten erworben werden. Die TOG behält sich vor, die Rückzahlung bis zur Prüfung einer Einlösung zu verweigern.


Um einen Widerruf ausüben zu können, muss der/die Käufer*in mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail oder postalisch den Widerruf der TOG bekannt geben. Hierzu muss der Versand innerhalb der vierzehntägigen Frist erfolgen. Im Falle eines gerechtfertigten Widerrufs erfolgt eine Rückzahlung über die ursprünglich genutzte Zahlungsart. Eine Ausstellung eines Gutscheins bzw. Buchung eines Guthabens am Kundenkonto ist auf ausdrücklichen Wunsch des/der Kund*in möglich. Die Abwicklung erfolgt binnen vierzehn Tagen im Falle eines gerechtfertigten Widerrufs. Im Zuge der Bearbeitung werden seitens der TOG keinerlei Entgelte verrechnet.


Im Falle eines postalischen Widerrufs bitten wir Sie diesen an folgende Adresse zu versenden:


Oö. Theater und Orchester GmbH

Landestheater Linz – Kartenservice

Promenade 39

4020 Linz


Ein Widerruf per E-Mail hat an kassa@landestheater-linz.at zu erfolgen.


Muster-Widerrufsformular


An die Oö. Theater und Orchester GmbH, Promenade 39, 4020 Linz

Fax: +43 (0)732/76 11-400; E-Mail: kassa@landestheater-linz.at


Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf von folgendem Artikel:

--------------------------------------------------


Bestellt am:

Rechnungsnummer:

Name des Käufers:

(E-Mail) Adresse des Käufers:

Unterschrift des Käufers (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:


10. TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIELE


Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen über 18 Jahren, ausgenommen Mitarbeiter*innen der TOG und deren Angehörige. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es werden die beim Gewinnspiel genannten Leistungen verlost. Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine und automatisierte Dienste ist ausgeschlossen. Die TOG behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel auszuschließen. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Die Gewinner*innen werden per Zufallsgenerator ermittelt und per E-Mail verständigt und können auf der Website namentlich veröffentlicht werden. Erfolgt binnen 48 Stunden keine Rückmeldung, wird ein/e neue/r Gewinner*in ausgelost. Es gilt der beim Gewinnspiel angegebene Teilnahmeschluss.


11. AUFNAHMEN


Während einer Vorstellung sind Bild- und Tonaufnahmen seitens der Besucher*innen nicht gestattet. In diesem Falle behält sich die TOG das Recht vor, durch den Publikumsdienst eine Löschung der Aufnahmen zu verlangen und gegebenenfalls die jeweilige Person der Vorstellung zu verweisen. In diesem Fall gibt es keine Rückerstattung oder Minderung des Kartenpreises.


Im Falle von Bild- und Tonaufnahmen durch die TOG oder durch die TOG beauftragte bzw. berechtigte Dritte nimmt der/die Besucher*in zur Kenntnis, dass eventuelle Aufnahmen der eigenen Person ohne jedwede Vergütung zeitliche unbegrenzt verwertet und in allen möglichen Publikationsformen (ua. Videostreamings, Video-on-Demand Angebote, Fernsehproduktionen, Print- und elektronische Publikationen) verwendet werden dürfen.


12. HAFTUNGSAUSSCHLUSS


Ein Besuch der Veranstaltungen und der Aufenthalt in den entsprechenden Spielstätten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die TOG übernimmt insbesondere keine Haftung für gesundheitliche Gefährdungen sowie den daraus allenfalls entstehenden Schäden.


13. DATENSCHUTZ


Die TOG verarbeitet die der Kartenkäufer*innen betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich zu den in der Datenschutzerklärung der TOG beschriebenen Zwecken sowie im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://www.landestheater-linz.at/privacy.


14. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


Der/die Besucher*in hat sich der Hausordnung der jeweiligen Spielstätte zu unterwerfen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung behält sich die TOG vor, den/die Besucher*in der Vorstellung zu verweisen. In diesem Fall gibt es keine Rückerstattung oder Minderung des Kartenpreises.


Der Weiterverkauf bzw. das Anbieten von Eintrittskarten an Dritte ist in den Räumlichkeiten der TOG und am Gelände der jeweiligen Spielstätte untersagt.


Dem Publikumsdienst ist jederzeit auf Verlangen die Eintrittskarte vorzuweisen. Es ist nicht gestattet einen anderen Sitzplatz als auf der Eintrittskarte aufgedruckt einzunehmen. Eine mögliche Ausnahme stellt die Aufforderung des Publikumsdienstes und/oder eines/einer Mitarbeiter*in der TOG dar, in diesem Fall gibt es keine Rückerstattung oder Minderung des Kartenpreises.


15. RECHTSNACHFOLGE


Ändert sich die Rechtsform der TOG, so tritt die TOG in ihrer neuen Rechtsform in alle Rechte und Pflichten von zu diesem Zeitpunkt bereits getätigter Kartenkäufe ein.


Diese Geschäftsbedingungen unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie aller IPRG- bzw. Verweisungsnormen.


Die TOG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abonnementbedingungen zu ändern. Im Falle der Änderung erfolgt eine Information an alle erfassten Kund*innen unter der bekanntgegebenen E-Mail-Adresse bzw. im Falle eines Fehlens dieser auf postalischen Wegen. Falls der/die Kunde*in der Änderung widerspricht, kommt der TOG das Recht zu, das Vertragsverhältnis auf Basis der bisherigen AGBs fortzusetzen.


16. GERICHTSSTANDORT


Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachliche und örtliche zuständige Gericht in Linz.


17. BESONDERE BESTIMMUNGEN


Im Zuge der aktuellen COVID-19 Pandemie wurden besondere Bestimmungen im Zusammenhang mit notwendigen Sicherheitsmaßnahmen seitens der TOG erlassen, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erweitern. Diese sind ebenfalls unter https://www.landestheater-linz.at/AGB zu finden.


Stand: April 2021


GESONDERTE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER OÖ. THEATER UND ORCHESTER GMBH für die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen

Diese vorliegenden gesonderten Geschäftsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kartenkauf der Oö. Theater und Orchester GmbH (AGB) und gehen nur in den Fällen vor, wo sie die AGB näher spezifizieren. Sie gelten bis auf Widerruf. Auf Grund der Entwicklungsdynamik der aktuellen Pandemie-Situation können sich die Bedingungen jederzeit ändern. Es liegt in der eigenen Verantwortung der Kund*innen sich über die aktuellsten Entwicklungen auf der Website der TOG zu erkundigen.


1. CONTACT TRACING


Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Oö. Theater und Orchester GmbH festgelegt, werden beim Erwerb von Eintrittskarten die Käufer*innen-Kontaktdaten erfasst. Ein sogenannter Anonym-Verkauf ohne Personalisierung ist nicht möglich.


Im Hinblick auf eine Verständigung bzw. Anfrage seitens der zuständigen Behörden über einen/eine infizierte Besucher*in, wird die TOG die benötigten Daten gesondert speichern und den Behörden auf deren Verlangen zur Verfügung stellen. Diese Daten werden nach 28 Tagen automatisch gelöscht.


Käufer*innen von Tickets der TOG verpflichten sich, für den Fall der Weitergabe der Karten bzw. für den Fall, dass Karten auch für Begleitpersonen oder für ganze Gruppen erworben werden, dafür Sorge zu tragen, dass der/die Käufer*in selbst über die entsprechenden Kontaktdaten der tatsächlichen Besucher*innen verfügt. Dies umfasst dabei auch eine konkrete Aufzeichnung, wer letztlich welchen Sitzplatz genutzt hat.


Es wird weiters darauf hingewiesen, dass jeder/jede Käufer*in eines Tickets für Vorstellungen der TOG, die Kontaktdaten der tatsächlich die Karten nutzenden Besucher*innen bekannt geben muss. Auch wenn der/die ursprüngliche Kartenkäufer*in nicht selbst an der Veranstaltung teilnimmt, muss einer allenfalls anfragenden Behörde Auskunft gegeben werden.


Weiters wird darauf hingewiesen, dass nach § 5c Abs 1 Epidemiegesetz durch Verordnung durch den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister bestimmt werden kann, dass (unter anderem) Betreiber vom Kultureinrichtungen verpflichtet sind, personenbezogenen Daten von allen Personen, die sich länger als 15 Minuten am Veranstaltungsort aufhalten, zu erheben. Betroffene Personen sind zur Bekanntgabe verpflichtet. Der/die Käufer*in nimmt zur Kenntnis, dass ergänzend zur Personalisierung der Eintrittskarte gegebenenfalls personenbezogene Daten beim Besuch der Veranstaltung zu erheben sind, falls eine solche Verordnung im vorerwähnten Sinne jeweils in Kraft sein sollte. Die Erhebung der Daten der Besucher durch die TOG kann etwa im Rahmen des Einlasses zur Veranstaltung erfolgen.


Die TOG übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit der von den Käufer*innen (bzw. freiwillig von den Besucher*innen) bekanntgegebenen Kontaktdaten. Sie weist außerdem darauf hin, dass durch die Personalisierung der Eintrittskarten die gesundheitliche Gefährdung der Besucher*innen grundsätzlich nicht vermieden werden kann, sondern es um eine frühzeitige Warnung durch die Behörde insbesondere zur Hintanhaltung einer weiteren Ausbreitung geht. Dabei weist die TOG darauf hin, dass es ihr nicht zukommt, die Besucher*innen einer Vorstellung im Verdachtsfall zu informieren, sondern diese Aufgabe (sowie die entsprechende gesetzliche Ermächtigung dazu) der Gesundheitsbehörde zukommt. Die TOG kann daher nicht gewährleisten, dass alle Besucher*innen im Fall eines Verdachtsfalls tatsächlich umgehend informiert werden.


2. NACHWEIS ÜBER EINE LEDIGLICH GERINGE EPIDEMIOLOGISCHE GEFAHR


Durch Verordnung kann der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister bestimmen, dass der Veranstaltungsort von Besuchern nur unter Auflagen gemäß § 1 Abs 4 COVID-19-Maßnahmengesetz (bzw. einer entsprechenden Nachfolgeregelung) betreten werden darf. Eine solche Auflage kann die Durchführung eines Tests auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis einen sonstigen Nachweis über eine lediglich gering epidemiologische Gefahr betreffen. Auch eine ärztliche Bestätigung über eine erfolgte und abgelaufene Infektion oder eine erfolgte Impfung kann darunter verstanden werden. Der/die Besucher*in hat den jeweils durch Gesetz (insbesondere COVID-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz) oder Verordnung des Gesundheitsministers gegebenenfalls festgelegten Anforderungen an einen solchen Nachweis gemäß den jeweils aktuellen Bestimmungen zu entsprechen. Der TOG ist der jeweilige Nachweis zur Überprüfung vorzuweisen, andernfalls der/die Besucher*in vom Veranstaltungsort verwiesen werden kann.


Die TOG übernimmt keine Haftung für die von den Besucher*innen vorgewiesenen Nachweise, insbesondere nicht für deren Richtigkeit oder deren Aktualität. Es kann auch keine Gewähr dafür übernommen werden, dass trotz dieser risikomindernden Maßnahmen sich nicht dennoch ein Infektionsgeschehen ereignen kann.


3. COVID-19 – PRÄVENTION


Auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen, in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten sowie dem/der Betriebsärzt*in hat die TOG ein umfassendes Präventionskonzept zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie entwickelt und vom Magistrat der Stadt Linz genehmigen lassen.


Die im Rahmen dieses Präventionskonzepts festgelegten Sicherheitsvorschriften regeln das Verhalten während eines Besuchs der Veranstaltungen der TOG. Diese, die den Besucher*innen mitgeteilt werden, sind von ihnen verpflichtend einzuhalten und erfordern bei deren Umsetzung ein entsprechend kooperatives und eigenverantwortliches Handeln.


Bei einem Verstoß gegen die genannten Sicherheitsregeln bzw. bei Auftreten der Symptome Fieber, Husten, Kurzatmigkeit oder Atembeschwerden behält sich TOG das Recht vor, die Teilnahme an Veranstaltungen zu verweigern bzw. eine Aufforderung zum Verlassen auszusprechen, ohne dass der Kartenwert rückerstattet wird.


Die TOG macht darauf aufmerksam, dass Besucher*innen bei Nutzung der Tickets für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, behördliche Vorgaben etc.) in den jeweils gültigen Verordnungen und insbesondere das Vorliegen von Ausnahmen (wie z.B. der gemeinsame Haushalt) und deren Glaubhaftmachung, selbst verantwortlich sind. Jegliche Haftung der TOG im Zusammenhang mit den Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.


Im Falle der Weitergabe einer Karte obliegt es dem/der jeweils vorangehenden Erwerber*in derselben, darauf hinzuweisen, dass gegenüber jedem/jeder weiteren Erwerber*in die AGB und diese besonderen Bestimmungen gelten und somit auch der/die Erwerber*in für die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften sowie für die Glaubhaftmachung des Vorliegens etwaiger Ausnahme selbst verantwortlich ist.


Ein Besuch der Veranstaltungen und der Aufenthalt in den entsprechenden Spielstätten erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Die TOG übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Gefährdungen sowie den daraus allenfalls entstehenden Schäden.


4. SITZPLÄTZE


Im Zuge des Kaufes von Eintrittskarten (egal ob Einzelplatz oder mehrere Plätze) wird – soweit dies zur Einhaltung einer gesetzlich oder in einer COVID-19-Verordnung vorgesehenen Maximalanzahl an Besucher*innen bzw. Sicherheitsabstandes zwischen den Besucher*innen erforderlich ist – gegebenenfalls zusätzlich ein Freiplatz mitgebucht, um den notwenigen Sicherheitsabstand zwischen Einzelpersonen bzw. Besuchergruppen gewährleisten zu können. Für einen solchen Freiplatz werden keine Kosten seitens der TOG dem/der jeweiligen Käufer*in verrechnet.


Der gekaufte Sitzplatz ist strikt einzuhalten. Die TOG behält sich jederzeit das Recht vor, aus Gründen der Sicherheit und/oder Organisation, andere Sitzplätze als auf der Eintrittskarte ausgewiesen zuzuweisen. In diesem Fall gibt es keine Rückerstattung oder Minderung des Kartenpreises.


Bis auf weiteres werden keine Stehplätze verkauft.


5. RÜCKNAHME BZW. ERSATZLEISTUNG FÜR EINTRITTSKARTEN


Im Falle von gesundheitsgefährdenden bzw. negativen Entwicklungen der allgemeinen Sicherheitslage in der Gesellschaft, die aber noch nicht zu einer Vorgabe seitens der Behörden zur Absage von Vorstellungen führt, auf Grund dessen sich der/die Besucher*in aber um die eigene Gesundheit bzw. Sicherheit sorgt, kann eine Rücknahme (Kulanz seitens der TOG) erfolgen, wobei der Wert der Karte ausnahmslos in Form von Gutscheinen (kein Bargeld) ersetzt wird.


Im Falle einer Reisewarnung kann ein/e Kund*in einen Widerruf in Anspruch nehmen, wenn der/die Kund*in glaubhaft machen kann, dass innerhalb von vierzehn Tagen nach Kauf eine Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 für Österreich bzw. für Oberösterreich bzw. dem Raum Linz im jeweiligen Verweilland der Person durch die zuständigen Behörden ausgerufen wurde. Der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthalt reichen nicht aus, die Person muss glaubhaft machen, dass sie sich zu diesem Zeitpunkt auch in diesem Land aufhält. Sind die Bedingungen erfüllt, erfolgt eine Ausstellung eines Gutscheins in Höhe des Kartenwerts. Wird eine Reisewarnung im Zeitraum von vierzehn Tagen vor Vorstellungsbeginn ausgerufen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.


Sollte über einen/eine Kartenkäufer*in eine Quarantäne seitens der Behörde verhängt werden, kann unter Vorlage eines Nachweises der Kartenpreis rückerstattet werden. Der Antrag auf Rückerstattung muss mindestens einen Tag vor Vorstellungsbeginn einlangen. Später einlangende Anträge können nicht berücksichtigt werden.


6. AUSFALL ODER ÄNDERUNG VON VORSTELLUNGEN


Terminänderungen oder -absagen können durch behördliche Vorschriften auf Grund eines hohen Gefährdungspotentials der Gesundheit bzw. Sicherheit der Besucher*innen insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Situation mit COVID-19 (oder andere Fälle höherer Gewalt) notwendig werden. Auch Erwägungen der Sicherheit und Zweckmäßigkeit oder wirtschaftliche Gründe aufgrund der COVID-19-Pandemie können dazu führen, dass die TOG Termine ändert bzw. absagt oder Stornierungen ausspricht. Bei allfälligen Beschränkungen der Auslastung kann sich auch die Notwendigkeit von bloß vereinzelten Stornierungen ergeben. Die TOG wird in derartigen Fällen nach Möglichkeit mehrere Ersatztermine vorschlagen, falls dies im Rahmen der Verschiebung im Terminplan möglich ist. Diese sind zumutbar, wenn der neue Vorstellungstermin längstens 18 Monate nach dem ursprünglichen Vorstellungstermin liegt. Karten von verschobenen Vorstellungen behalten in diesen Fällen ihre Gültigkeit und können für einen der Ersatztermine verwendet werden; es werden in diesem Fall keine neuen Karten ausgestellt. Karten können nur für einen einzigen Ersatztermin die Gültigkeit behalten. Für andere/weitere Termine werden neue Karten ausgestellt. Die Besucher*innen haben das Recht der TOG nach Bekanntgabe der Terminänderung innerhalb von 30 Tagen, sofern in der Mitteilung der Terminverschiebung dafür in Ansehung des Ersatztermins keine andere angemessene Frist genannt wird, mitzuteilen, keinen der angesprochenen Ersatztermine wahrzunehmen. In diesem Fall wird der Eintrittspreis dem Kundenkonto gutgeschrieben oder ein Gutschein ausgegeben.


7. COVID-19 BEDINGTE ÄNDERUNGEN DER BESETZUNG BZW. DES PROGRAMMS


Sollte COVID-19 bedingt eine Änderung der Besetzung bzw. des Programms einer Vorstellung notwendig werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises. Sollte es zu Änderungen kommen, werden die Kartenkäufer*innen seitens der TOG informiert (bei Vorhandensein einer E-Mailadresse des/der Käufer*in per E-Mail und jedenfalls auf der Website der TOG).


Stand: Juli 2021