theater.freunde
Karten
Abonnements
|
Abonnementbedingungen 2009/2010
Allgemein Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Spieljahres. Der Abonnentenausweis ist frei übertragbar, für unbesuchte Vorstellungen kann jedoch kein Ersatz geleistet werden. Änderungen des Abonnementplans bleiben dem Theaterunternehmer des Landestheaters Linz vorbehalten.
Die Kartenpreise für Abonnements richten sich nach den jeweils geltenden Abonnements für eine Spielzeit und sind im Jahresheft oder in speziellen Publikationen zu einem oder mehreren Abos bzw. im Internet (www.landestheater-linz.at) publiziert.
Für Abonnenten gelten im Übrigen die auf sie anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landestheaters Linz.
Termintausch Abonnenten haben einmal pro Spielzeit die Möglichkeit, einen Termintausch innerhalb des gekauften Abonnements und innerhalb der selben Preisgruppe vorzunehmen. Ein Termintausch ist bis spätestens 7 Tage vor dem zu tauschenden Termin dem Aboservice des Landestheaters bekannt zu geben. Im Falle eines Termintausches garantiert das Landestheater jedoch nicht für die Verfügbarkeit der selben Sitzplätze bzw. der gleichen Sitzplatzkategorie, wie Sie diese im Rahmen des Abos erworben haben. Die Mitarbeiter im Aboservice bemühen sich aber, Ihnen die bestmöglichen Sitzplätze in Ihrer Preisgruppe zur Verfügung zu stellen.
Wahlabo Ein Wahlabonnement ist eine spezielle Form eines nicht an bestimmte Termine gebundenen Abonnements, mit dem der Inhaber Art und Datum seiner Vorstellungen innerhalb einer Spielzeit frei wählen kann (ausgenommen Gastspiele, Das Dschungelbuch, Das Traumfresserchen, Amahl und die nächtlichen Besucher, Wir sind Linz (Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen) und von der Direktion festgelegte Vorstellungen). Das Wahlabonnement berechtigt, entweder bis zu zehnmal als Einzelperson eine Vorstellung zu besuchen oder bis zu fünfmal zu zweit. Das Single-Wahlabonnement berechtigt, sechsmal als Einzelperson eine Vorstellung zu besuchen. Das Wahlabonnement und das Single-Wahlabonnement berechtigen zur Auswahl von Vorstellungen innerhalb einer Spielzeit. Die WahlaboCard ist nicht übertragbar. Für innerhalb der Spielzeit nicht besuchte Vorstellungen kann kein Ersatz geleistet werden.
Verlängerung Ein Abonnement oder Wahlabonnement verlängert sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn es nicht bis zum 30. Juni eines Jahres für die nächste Spielzeit vom Abonnenten oder vom Landestheater Linz gekündigt wird. Ausgenommen von der automatischen Verlängerung sind die sogenannten Kurzabonnements, wie das Weihnachtsgeschenk- und das Frühjahrsschnupperabonnement.
Änderungen zu Abonnements Änderungswünsche - sei es die Abonnementreihe oder den Platz betreffend - geben Sie bitte schriftlich (z. B. mit der Bestellkarte im Jahresheft) bis zum 30. Juni für die darauffolgende Spielzeit bekannt.
Abo-Ausweis Ihr Abo-Ausweis wird Ihnen eingeschrieben zugesandt. Sollten Sie im September verreisen, bitten wir um Nachricht. Im Fall, dass der zugesandte Abo-Ausweis auf Grund der Nichtübernahme des Abo-Inhabers retourniert wird, liegt dieser bis 15. Oktober eines jeden Jahres bei der Abonnementkasse zur persönlichen Abholung bereit. Erfolgt bis zum 15. Oktober keine Abholung, so kann der Theaterunternehmer des Landestheaters Linz mit sofortiger Wirkung vom Abonnementvertrag zurücktreten. Weiters ist der Theaterunternehmer des Landestheaters Linz berechtigt, aus wichtigen Gründen (z. B. Nichteinhaltung der Zahlungstermine) unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes den Abonnementvertrag zu kündigen.
Zahlungsweise Der Abonnementpreis ist in zwei gleich hohen Raten zum 30. September und zum 15. Jänner des Spieljahres fällig, für das das Abonnement gilt. Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung des Betrages auf das Konto 00000-133637 der OÖ Theater und Orchester GmbH, Landestheater Linz bei der Allgemeinen Sparkasse Linz, BLZ 20320.
Rechtsnachfolge Ändert sich die Rechtsform des Landestheaters Linz, so tritt das Landestheater in seiner neuen Rechtsform in alle Rechte und Pflichten bestehender Abo-Verträge ein.
Der Theaterunternehmer behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abonnementbedingungen zu ändern.
Stand: Juli 2009
Das Kleingedruckte zur Abowerbung
Die beschriebene Abo-Werbeaktion gilt für die Werbung von Abonnenten für alle Premierenabos, die Abos 1 bis 9, für Wahlabos und Single-Wahlabos der Spielzeit 2009/2010 sowie für alle in der Broschüre „Landabonnement 2009/2010“ vorgestellten Landabonnements.
Als geworben wird ein Abonnent ausschließlich dann angesehen, wenn er dem Landestheater Linz vom Werber schriftlich als Käufer eines Abonnements bekannt gegeben wird. Die schriftliche Mitteilung kann mittels der Antwortkarte am Ende des Jahresheftes, mittels Meldeformular im Internet (www.landestheater-linz.at – „Die Karten und Abonnements“) oder an h.woess@landestheater-linz.at erfolgen. Telefonische oder mündlich bekannt gegebene Werbungen können nicht berücksichtigt werden! Der Geworbene darf in der Spielzeit 2008/2009 nicht Besitzer eines der folgenden Abonnements des Landestheaters Linz gewesen sein: alle Premierenabos, die Abos 1 bis 9, das Einsteiger-Abo, das Abo Acht Aufwärts, alle Wahl- und Single-Wahlabos, alle Landabonnements, alle Lehrerabonnements, alle Abonnements von Besucherorganisationen (Szenario, ÖGB, voestalpine), TopCard, PartnerCard und KultCard.
Bei einem Wechsel innerhalb der Abo-Reihen besteht kein Anspruch auf ein Geschenk. Bei der Werbung von Wahlabonnements kann immer nur eine Person als geworben angesehen werden. Weiters werden sogenannte „Selbstwerbungen“ nicht als Abowerbungen im Sinne dieser Aktion akzeptiert.
Die Aktion gilt ausschließlich für jeden bis 31. Oktober 2009 geworbenen Neu-Abonnenten. Der Versand der Werbegeschenke erfolgt nach Überprüfung der Richtigkeit der Angaben durch das Landestheater Linz nach dem 31. Oktober 2009 ausschließlich auf dem Postweg.
Die Verlosung der Wochenendreisen erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges. Eine Barablöse der Preise ist nicht möglich. Eine Teilnahme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OÖ. Theater und Orchester GmbH an der Verlosung ist nicht möglich. Die Gewinner werden schriftlich verständigt. Der Gewinn ist bis spätestens 31. Dezember 2010 einzulösen.
Es gelten die Geschäfts- und Abonnementbedingungen des Landestheaters Linz. Änderungen, Irrtümer, Satz- oder Druckfehler (insbesondere bei Preisen und Terminen) vorbehalten.
Stand: Juli 2009 |
 |
|